Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma elektrotechnik OHLEMANN
1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie von uns schriftlich bestätigt sind. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
2. Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angaben sind, auch bezüglich der Preisangaben unverbindlich. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd, und unverbindlich. Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen sowie deren rechnerischen Grundlagen behalten wir uns vor. Angebots-und Planunterlagen der Firma Elektrotechnik OHLEMANN sind unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Reparaturkostenvoranschläge sind Grundsätzlich kostenpflichtig. Zur Kostenermittlung hierfür gilt unsere jeweils aktuelle Preisliste. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen, Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
3. Lieferung/Abholung/Preise
Soweit die angegebenen Termine nicht eingehalten werden und der Lieferer in Verzug gerät, so kann der Besteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Besteller hat jedoch eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Lieferer beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Besteller nur verlangen, wenn der Lieferer oder sein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Macht der Besteller von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu. Die erweiterte Haftung gemäß §287 BGB wird ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Sofern der Lieferer die bestellte Sendung beim Besteller einbaut, in Betrieb nimmt, geht die Gefahr nach Abnahme der bestellten Lieferung auf den Besteller über.
4. Gewährleistung
Der Besteller hat die geliefert Ware unverzüglich nach Ablieferung am vereinbarten Ort zu prüfen. Weist die offensichtlich Mängel auf oder wurde offensichtlich andere als die bestellte Ware geliefert, so hat der Besteller dies dem Lieferer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Schäden die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers, wie Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung, in Betriebnahme oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. Bei berechtigter Rüge ist der Lieferer zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach in seinem billigen Ermessen gestellter Wahl verpflichtet, wobei ihm für die Vornahme der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mindestens eine Frist von 6 Wochen einzuräumen ist. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Werkunternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Werkunternehmer von der Mängelhaftung befreit. Zwei Nachbesserungsversuche sind zulässig. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die Ersatzlieferung erneut mangelhaft, so ist dem Lieferer auf sein Verlangen nochmals die Möglichkeit der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb einer weiteren Frist von 3 Wochen einzuräumen. Nur wenn der Lieferer seinen o.g. Pflichten nicht innerhalb der Fristen nachkommt, ist der Besteller berechtigt, angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Andere Gewährleistungsansprüche stehen dem Besteller nicht zu.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Fa. Elektrotechnik OHLEMANN behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei Nichtbezahlung ist der Lieferer berechtigt die Ware wieder abzuholen. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
6. Rücktritt
Nimmt der Besteller die Waren nicht ab und er tritt vom Vertrag zurück, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadens beträgt 20% des Auftragswertes zusätzlich Bestellkosten von 15%. Bestellte/Abgeholte Ersatzteile sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.
7. Zahlung
Für alle Zahlungen gilt das BGB. Die Zahlungen sind bar zu leisten bzw. per Überweisung, oder in Bar ohne jeden Abzug in europäischer Währung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, werden sämtliche offen stehende Forderungen (auch aus anderen Aufträgen) sofort zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
8. Montagebedingungen
Für alle Montagearbeiten gilt das BGB, bzw. wenn schriftlich vereinbart die Verdingungsordnung für Bauleistungen(VOB) sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Installationsaufträgen gilt die Rüstzeit als Arbeitszeit. Trotz Einsatz modernster Gerätschaften, ist es bei Installationsarbeiten in bereits bewohnten Gebäuden möglich, dass es zu Beschädigungen an der Bausubstanz kommt. Für diese Beschädigungen übernehmen wir keine Haftung. Ebenso ist es eine Haftung für etwaige Beschädigungen die bei einer Montage von beigestelltem Material geschieht ausgeschlossen. Die Kundendienstaufträge werden für den Erstauftrag in 4 Pauschalen abgerechnet. Diese beinhalten die Arbeitszeit für die Fehlerdiagnose / Messgeräteeinsatz / KFZ / An- und Abfahrt / Ersatzteilbestellung. Ein eventueller 2.Besuch erfolgt nach tatsächlich benötigtem Material und Zeitaufwand. Die Arbeitszeit beginnt mit Abfahrt vom Firmensitz und endet auch wieder dort. Bei weiterführen angefangener Arbeiten durch Mitbewerber werden Arbeitsstunden immer nach Aufmaß/Stundenzettel abgerechnet.
9. Haftung
Die Gewährleistung für erbrachte Leistungen richtet sich ausschließlich nach BGB bzw. wenn schriftlich vereinbart nach §13 VOB. Ansprüche des Auftraggebers aus unerlaubter Handlung sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt. 10. Datenschutz Die Firma Elektrotechnik OHLEMANN ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig erscheint. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Vertragspartner gibt hierzu seine ausdrückliche Einwilligung. 11. Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtstand der Sitz des Werkunternehmers oder nach unserer Wahl Frankfurt am Main.
Stand 12.02.2021